III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
III.1 Sportdämpfer
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sportdämpfern in
Verbindung mit den beschriebenen Fahrwerksfedern unter folgenden Bedingungen:
- die serienmäßigen Endanschläge (Gummihohlfedern) müssen beibehalten werden.
- die Ausfederwege dürfen um das Maß der Tieferlegung verkürzt sein.
- die serienmäßigen Einfederwege dürfen durch die Sportdämpfer nicht verändert werden.
- Federteller an Dämpferbeinen dürfen nicht in der Höhe verstellbar sein.
- Werden die Außendurchmesser der Dämpferrohre vergrößert, so muß auf ausreichende
Freigängigkeit insbesondere der Serienräder/-reifen geachtet werden.
III.2 Rad/Reifenkombinationen
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung
aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen.
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von
Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende
Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.
- die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen
Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher oder
geänderter Federwegbegrenzer)