Kann Dir niemand vorher sagen. Eine Abnahme mit Teilgutachten ist in der Regel problemlos, Sonderabnahmen nach §21 können klappen, müssen aber nicht
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. Es kommt auf den Prüfer an und darauf, in welchem Bundesland Du vorführst. Wie Rudi schon sagt, wenn der Verschränkungstest gut läuft, dann wird es schon. In Berlin und Hessen z.B. sieht es da recht mau aus, in HH dagegen ist man eher "verständnisvoll".
<OT-Modus>Hamburg ist immer eine Reise wert, nicht wahr, Sascha
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</OT-Modus>